Sonntag, 4. Februar 2007

Kaufvertrag

Der Impfpaß ist im Kaufpreis enthalten. Der Käufer erhält den amtlichen Impfpaß bei Überbringung / Abholung des Tieres. Die Katze ist bei Abgabe gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft. Weitere Impfungen oder Tests sind auf Wunsch möglich, die Kosten dafür trägt der Käufer. Wird die Leukose-, FIP-, FIV- oder Tollwut-Impfung gewünscht, so kann die Katze frühestens im Alter von 16 Wochen abgegeben werden. Die Kosten für eine Imfpung und die Reservierung des Tieres für weitere vier Wochen belaufen sich auf 80,00 Euro (in Worten: Achzig) und sind vom Käufer zu tragen.
Ebenfalls ist eine Ahnentafel im Kaufpreis enthalten. Der Züchter garantiert für die Richtigkeit der Ahnentafel und die Reinrassigkeit des Tieres. Ein vom Verein beglaubigter Stammbaum kann beim Verein angefordert werden, die Kosten hierfür betragen 35 Euro (in Worten: Fünfunddreißig) und sind vom Käufer zu tragen.
Der Züchter kann auf Verlangen des Käufers ein ärztliches Gesundheitszeugnis ausstellen lassen. Die Kosten hierfür sind vom Käufer zu tragen.
Der Käufer übernimmt die Katze unter Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen wie besichtigt. Die Katze ist zur Zeit der Abgabe stubenrein, sie wurde beim Züchter entwurmt, ist entwöhnt und parasitenfrei. Die Katze ist gesund, denn sie wurde bei der letzten Impfung nochmals tierärztlich untersucht. Der Züchter versichert, dass die Katze seines Wissens bei voller Gesundheit ist. Eine Garantie für die weitere Entwicklung der Katze, auch ihrer Gesundheit, wird daher nicht übernommen. Der Züchter haftet nicht für versteckte Mängel und Krankheiten, die er selbst nicht erkannt hat, bzw. die im Rahmen der Standard-Untersuchungen auch vom Tierarzt nicht erkannt wurden. Dies gilt auch für Erb-Krankheiten und genetische Fehler. Somit sind spätere Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz, Wandlung oder Minderung wegen gesundheitlicher oder sonstiger Mängel, die nach Übergabe des Tieres aufgetreten oder entdeckt worden sind, ausgeschlossen.

Der Kaufpreis für die oben genannte Katze beträgt 800 Euro, die in folgenden Raten zu zahlen sind. Der Züchter erhält die erste Rate i. H. v. 400 Euro bei Vertragsabschluss als Anzahlung. Die zweite Rate i. H. v. 400 Euro bei Überbringung / Abholung der Katze. Eine dritte Rate i. H. v. 900 Euro wird fällig, sobald die Katze 3 Wochen im neuen Zuhause ist. Diese dritte Rate entfällt bei rechtzeitiger Kastration. Als Nachweis hierfür benötigt der Käufer eine tierärztliche Bescheinigung der Kastration über den Eingriff, aus der eindeutig hervorgeht, dass es sich um die oben genannte Katze handelt. Diese ist dem Züchter spätestens am Stichtag (siehe unten) vorzulegen. Stichtag zur Vorlage der Kastrationsbescheinigung der o. g. Katze ist der _________________. Diese wird nur anerkannt, wenn sie persönlich überbracht oder durch Einschreiben geschickt wird. Sollte die Kastrationsbescheinigung nicht am Stichtag vorliegen, gilt die Katze als Zuchtkatze und die 3. Rate von 900,00 Euro ist innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Stichtages zu überweisen oder persönlich zu überbringen. Spätester Zahlungseingang für die dritte Rate ist der __________________.

RücktrittDie Katze bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Züchters. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, gleich aus welchem Grund, so ist der Züchter berechtigt, die Anzahlung des Kaufpreises einzubehalten für anfallende Kosten. Die Katze ist frühestens im Alter von 12 Wochen, spätestens am _________________ vom Käufer abzunehmen, andernfalls verliert der Käufer den Anspruch auf die Katze und der Verkäufer ist berechtigt, die Katze anderweitig zu verkaufen. In diesem Fall ist der Züchter berechtigt, die Anzahlung des Kaufpreises einzubehalten.RückgabeDer Züchter verpflichtet sich, die Katze innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe zurückzunehmen, wenn das Verhältnis der Katze zu anderen Tieren des Haushaltes oder andere Gründe es dem Käufer unmöglich machen, die Katze zu behalten. Der Käufer läßt ein großes Blutbild von dem Tier anfertigen und übergibt dieses zusammen mit dem Tier an den Züchter. Der Züchter ist berechtigt, die Anzahlung des Kaufpreises einzubehalten.ZuchtWenn der Züchter gestattet hat, dass mit der Katze gezüchtet werden darf, darf diese frühestens im Alter von einem Jahr, also ab dem ______________ nur mit reinrassigen Maine Coons verpaart werden. Erlaubt ist die Zucht nur im Rahmen einer Hobbyzucht. Für die Kitten sind Stammbäume zu beantragen.

Haltung der KatzeDer Käufer verpflichtet sich, die Katze artgerecht und gemäß dem Tierschutzgesetz zu halten. Es ist verboten, die Katze im Käfig oder isoliert zu halten. Die Katze darf nur an der Leine oder in einem ausbruchsicher eingezäunten Garten / Balkon nach draußen, unkontrollierter Freilauf potenten Tieren ist verboten. Der Züchter hat das Recht, sich in regelmäßigen Abständen und zu angemessenen Tageszeiten von der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand der Katze zu überzeugen. Im Zweifelsfall kann der Züchter die Katze mitnehmen und tierärztlich untersuchen lassen oder die Untersuchung vor Ort vornehmen lassen. Die Kosten für die Untersuchung und Behandlung der Katze trägt der Käufer. Sofern das tierärztliche Gutachten eine schlechte Verfassung der Katze, hervorgerufen durch nicht artgerechte Haltung oder Pflege bestätigt, so hat der Züchter das Recht, die Katze unentgeltlich zurückzunehmen. Der Käufer muß dem Züchter die Katze ohne Anspruch auf Gegenleistung mit allen dazugehörigen Papieren übergeben.Weitergabe der KatzeSollte sich der Käufer irgendwann von der Katzen trennen müssen, ist er verpflichtet, den Züchter rechtzeitig schriftlich zu informieren. Der Züchter hat das Vorkaufsrecht! Der Preis muß dem Alter der Katze angemessen sein und ist maximal auf die Hälfte des einstigen tatsächlichen Kaufpreises begrenzt. Das Vorkaufsrecht hat auch Vorrang gegenüber Verschenken der Katze. Macht der Züchter von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, kann der Käufer die Katze an einen anderen geeigneten Platz abgeben. Ausgenommen sind Tierheime und ähnliche Einrichtungen sowie Zoohandlungen und Tierversuchslabors. Die Katze darf nur kastriert abgegeben werden. Der neue Besitzer tritt in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages ein. Der Käufer hat dem Züchter Name und Anschrift des neuen Besitzers mitzuteilen.

Sonstige BestimmungenEs ist verboten, die Katze einschläfern zu lassen, ohne dass ein Tierarzt dies aus medizinischen Gründen für zwingend notwendig erachtet. Bei unklarer Todesursache ist eine Obduktion wünschenswert. Der Käufer versichert, die Katze nur für sich und nicht im Auftrag Dritter erworben zu haben. Weiterhin versichert der Käufer eidesstattlich, daß er weder Tierhändler noch Versuchstierhändler ist, noch eine Tätigkeit in dieser Richtung ausübt. Das Tier bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Züchters, einschließlich der bis dahin empfangenen Frucht des Leibes bzw. der bis dahin gezeugten Nachkommen!Ergänzungen oder Veränderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Parteien erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Die Unwirksamkeit einzelner Absprachen läßt den Vertrag ansonsten unberührt. Bei Verstößen gegen eine dieser Vereinbarungen gilt eine Vertragsstrafe von 1.500 Euro (in Worten: Eintausendfünfhundert) als vereinbart, welche an eine vom Züchter ausgewählte Tierschutzorganisation zu zahlen ist. Die Vertragsstrafe ist sofort nach schriftlicher Aufforderung durch den Züchter fällig. Weitere Maßnahmen (Anzeige, Erstattung der Behandlungskosten usw) behält sich der Züchter ausdrücklich vor. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Wohnort des Verkäufers.Mit seiner Unterschrift erklärt der Käufer ausdrücklich, daß er den Vertrag gründlich durchgelesen und verstanden hat und mit sämtlichen Vereinbarungen einverstanden ist.

Bonn, den (Unterschrift Züchter) (Unterschrift Käufer)

Änderungen ausdrücklich vorbehalten!

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